Informationen für Organisationen
Menschen, die sich in einem Verein oder einer Organisation freiwillig engagieren, stellen ihre Zeit und ihre Arbeitskraft unentgeltlich zur Verfügung.
Dieses Engagement ist nicht selbstverständlich, aber für viele Organisationen von unschätzbarer Bedeutung.
Um ein breites freiwilliges Engagement zu fördern, neue Freiwillige zu gewinnen und ehrenamtliche Mitarbeiter(innen) zu halten, bedarf es einer attraktiven und sinnvollen Gestaltung des Arbeitsfeldes und einer intensiven Begleitung der Freiwilligen.
Auf den folgenden Seiten enthalten Sie Informationen, die Sie, in ihrer Zusammenarbeit mit Freiwilligen unterstützen sollen:
- Wie führt man mit Freiwilligen ein Erstgespräch?
- Wie sollten Freiwillige begleitet werden?
- Was versteht man unter Anerkennungskultur?
- Wie können Freiwillige an Entscheidungen beteiligt werden?
- Wie können Freiwillige verabschiedet werden?
Neues Bundeskinderschutzgesetz beschlossen
Notwendigkeit eines Führungszeugnisses beachten
Das Bundeskabinett hat das von der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Kristina Schröder, vorgelegte neue Bundeskinderschutzgesetz beschlossen. Das Gesetz steht für umfassenden, aktiven Kinderschutz und bringt sowohl Prävention als auch Intervention im Kinderschutz voran. Mit dem neuen Bundeskinderschutzgesetz knüpfen wir ein starkes und dichtes Netz, um Kinder künftig besser vor Misshandlungen und Vernachlässigung zu schützen, erklärte hierzu die Bundesministerin
Die wichtigsten Punkte des Gesetzes sind:
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Verbindliche Standards in der Kinder- und Jugendhilfe
Verbindliche Standards wie etwa Leitlinien zur Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen müssen entwickelt, angewendet und regelmäßig überprüft werden. An die Umsetzung von Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung und -sicherung ist auch die Finanzierung aus öffentlichen Mitteln geknüpft. -
Verhinderung des "Jugendamts-Hopping"
Künftig ist sichergestellt, dass bei Umzug der Familie das neu zuständige Jugendamt die notwendigen Informationen vom bisher zuständigen Jugendamt bekommt, die es braucht, um das Kind wirksam zu schützen. -
Ausschluss einschlägig Vorbestrafter von Tätigkeiten in der Kinder- und Jugendhilfe
Alle hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der öffentlichen und freien Jugendhilfe müssen ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Für Ehrenamtliche vereinbaren die Träger die Vorlagepflicht des erweiterten Führungszeugnisses je nach Art, Dauer und Intensität des Kontakts zu Kindern und Jugendlichen. -
Regelung zum Hausbesuch
Der Hausbesuch soll zur Pflicht werden - sofern dadurch der wirksame Schutz des Kindes nicht in Frage gestellt ist und der Besuch fachlich erforderlich ist. -
Befugnisnorm für Berufsgeheimnisträger
Häufig sind es Ärzte oder andere sogenannte Berufsgeheimnisträger, für die eine Gefährdung des Kindes als erste erkennbar wird. Das neue Gesetz zeichnet einen rechtssicheren Weg, wie beispielsweise Ärzte das Jugendamt über Verdachtsfälle informieren können, ohne sich strafbar zu machen. Damit ist sicher gestellt, dass Berufsgeheimnisträger nicht durch ihre Schweigepflicht davon abgehalten werden, eine Mitteilung an das Jugendamt zu machen, wenn dies zum Schutz des Kindes erforderlich ist. Das schützt einerseits die Vertrauensbeziehung zwischen Arzt und Patient und schlägt andererseits die Brücke zum Jugendamt. -
Frühe Hilfen und verlässliche Netzwerke schon für werdende Eltern
Das Gesetz schafft die rechtliche Grundlage dafür, leicht zugängliche Hilfeangebote für Familien vor und nach der Geburt und in den ersten Lebensjahren des Kindes flächendeckend und auf einem hohen Niveau einzuführen und zu verstetigen. Alle wichtigen Akteure im Kinderschutz wie Jugendämter, Schulen, Gesundheitsämter, Krankenhäuser, Ärztinnen und Ärzte, Schwangerschaftsberatungsstellen und Polizei werden in einem Kooperationsnetzwerk zusammengeführt.
Nähere Informationen zum Führungszeugnis sowie zur Möglichkeit der Befreiung von der Gebühr erhalten Sie hier. Unter folgendem Link erhalten Sie eine sehr gute Broschüre des Deutschen Bundesjugendring zum Thema.
Versicherungen für eingetragene Vereine und selbständige Vereinigungen
Haftpflichtversicherung
Trotz Bestehens einer Bayerischen Ehrenamtsversicherung ist es für eingetragene Vereine unabdingbar, eine eigene Vereinshaftpflichtversicherung abzuschließen. Mit der Ehrenamtsversicherung möchte der Freistaat lediglich rechtlich unselbständige Initiativen und Vereinigungen absichern. Sollte tatsächlich durch eine ehrenamtlich tätige Person der Schadensfall eintreten, kann sich der Geschädigte aussuchen, ob er den Ehrenamtlichen oder die Vereinigung für den Schaden in Anspruch nimmt. War nachweisbar der Ehrenamtliche im Auftrag der Vereinigung tätig, so ist diese für dessen Handeln verantwortlich. Sie hat den Schaden allein zu tragen, die Ehrenamtsversicherung kommt für den Schaden der Vereinigung nicht auf, sie trägt lediglich das Risiko des Ehrenamtlichen.
Sollte trotz Bestehens einer Vereinshaftpflicht kein ausreichender Versicherungsschutz vorliegen, kann gegebenenfalls die Sammelhaftpflichtversicherung des Freistaates eingreifen.
Für Landessportverbände gelten spezielle Sportversicherungen gegen Unfall- und Haftungsrisiken. Der Versicherungsschutz über den Freistatt greift nicht ein.
Soweit ein ehrenamtlich Tätiger selbst über eine private Haftpflichtversicherung verfügt, greift diese primär neben der Ehrenamtsversicherung ein. Nur wenn die Versicherung die Leistung verweigert oder die Leistung zum Schadensausgleich nicht ausreicht, kann gegebenenfalls nach Prüfung durch den Freistaat Bayern eine Leistung erfolgen.
Unfallversicherung
Auch hier bietet sich für Vereine im Interesse der ehrenamtlich Tätigen eine private Unfallversicherung an. Neben der gesetzlichen Unfallversicherung können so weitere Leistungen der betroffenen Person zugute kommen, um sie für alle Schadensereignisse ausreichend abzusichern. Die finanziellen Folgen und Risiken können so wesentlich abgemildert werden. Die Unfallversicherung des Freistaates greift auch hier nur subsidiär ein, d.h. sowohl gesetzliche als auch private Unfallversicherungen bestehen nicht.
Als ehrenamtlich Tätige in den Bereichen Soziales und Gesundheit, wozu auch kirchliche Wohlfahrtsverbände gehören, sind sie meistens kostenlos in der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (Telefon: 040/ 202070) unfallversichert. Auch hier greift die Unfallversicherung des Freistaates nur eventuell ein, wenn alle Unfallversicherungen nicht bestehen oder nicht ausreichen. Für Landessportverbände gelten die oben erwähnten Ausführungen.
Zusatzversicherungen für ehrenamtliche Personen oder Vereine
Jeden denkbaren Einzelfall hier aufzuführen, würde den Rahmen sprengen. Daher muss bei jeder Veranstaltung außerhalb des gewöhnlichen Vereinsbetriebs (z.B. Feier/Seminar/Ausflug) mit der jeweiligen eigenen Versicherung zuvor abgesprochen werden, inwieweit der betroffene Personenkreis (z. B.Gäste/Freiwillige) oder Sachen (z. B.Geräte/Räume) gegen alle Vorkommnisse abgesichert sind.
Viele IT-Produkte für gemeinnützige Organisationen fast umsonst
Im Rahmen gemeinnützigen Aktivitäten bieten viele namhafter Firmen wie Microsoft, Cisco, SAP, Symantec, Laplink, O&O Software, GiftWorks und Efficient Elements über 180 aktuelle Produkte als Spende an. Gemeinnützige Organisationen, die Interesse an einer Förderung haben, können sich einfach auf www.stifter-helfen.de registrieren und auf diese Weise gegen eine geringe Verwaltungsgebühr IT-Spenden erhalten. Gemeinnützige Organisationen sparen dadurch zwischen 90 und 96 Prozent gegenüber dem offiziellen Verkaufspreis der IT-Produkte.
Neben Windows 7 und anderen Standardprodukten steht ab sofort auch Office 2010 als Spende bereit.
Spendenportale im Internet
betterplace.org
Betterplace ist ein Spendenportal im Internet, über das Nutzer aus der ganzen Welt gezielt Gelder an verschiedene Projekte spenden können. Die betterplace-Gründer zeigen, dass sich auch mit Non-Profit-Unternehmen und Projekten spannende Ansätze im Internet entwickeln lassen, um effektiv für Spenden zu werben. Da betterplace wie ein Marktplatz aus Anfragen (Projekte) und Angeboten (Spenden) funktioniert, kann man sehr schnell erkennen, wie ein Projekt aufgenommen wird. Zusätzlich bietet es zahlreiche Möglichkeiten für die Nutzer, Projekte zu kommentieren oder zu bewerten. Die Übersicht und die Handhabung sind relativ einfach. Die Spenden kommen zu 100 % an das Projekt. Die Nutzer können auf spezifische Projekte spenden und hilfsbedürftige Organisationen können umgekehrt Projekte unter Angabe ihres Bedarfs anmelden. Einerseits kann per PayPal gespendet werden, alternativ kann auch per Kreditkarte oder Bankeinzug gezahlt werden. Spendenquittungen können auf Wunsch ebenso ausgestellt werden. Ein vierwöchiges Feedback zeigt dann die Fortschritte auf und präsentiert den Spendern einen realen Effekt. Momentan sind etwa 1.750 deutsche Projekte angemeldet.
helpedia.de
2008 gestartet ist Helpedia Deutschlands erstes Portal für persönliche Spenden-Sammel-Aktionen mit über 1.300 registrierten gemeinnützigen Organisationen und öffentlichen Einrichtungen. Die Nutzung des Portals ist kostenlos.
unitedcharity.de
Etwas zu ersteigern und gleichzeitig Gutes tun – diese einfache Idee steckt hinter United Charity. Das Online-Auktionsportal wurde am 1. Dezember 2009 ins Leben gerufen. Auf dieser Seite werden Dinge und Erlebnisse, die man nirgendwo kaufen kann, versteigert. Die Auktionserlöse kommen dann zu 100 Prozent dort an, wo Hilfe benötigt wird. Die United Charity gemeinnützige Stiftungs GmbH trägt nach eigener Aussage alle Kosten selbst und leitet die Erlöse und Spenden ohne Abzug weiter an die Hilfsprojekte. 2010 wurde United Charity als innovativste Charity ausgezeichnet. Ende 2010 übertraf das Auktionsportal für den Guten Zweck mit Erlösen und Spenden die Marke von einer halben Million Euro.
helpdirect.org
HelpDirect.org gilt heute als das führende deutschsprachige Spendenportal für internationale Hilfsprojekte im Bereich der humanitären Hilfe sowie des Umwelt-, Natur- und Tierschutzes. Die Nutzung des Dienstes ist auch kostenlos. Die Spenden fließen direkt den Hilfsorganisationen zu. Der Verein finanziert sich über Sponsoren und direkte Spenden zur Unterstützung des Portals. HelpDirect ist Mitglied im Deutschen Spendenrat und unterstützt so durch sein Engagement die Weiterentwicklung des Spendenmarktes.