Informationen für interessierte Freiwillige
Wer auf der Suche nach einem passenden Einsatzfeld ist, findet auf den folgenden Seiten weiterführende Informationen zu diesen Themen:
- Was ist Freiwilligenarbeit?
- Für welche Themenbereiche kann man sich engagieren?
- Besteht in freiwilligen Tätigkeitsfeldern Unfall- oder Haftpflichtversicherungsschutz?
- Werden Aufwandentschädigungen gezahlt?
Umfangreiche Datenbank für Fortbildungen in Bayern zum Thema Ehrenamtliches Engagement
Das Landesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement Bayern bietet auf seiner Homepage eine umfassende Datenbank für Fortbildungen und Seminare an, die sich jeweils mit dem Thema Ehrenamt beschäftigen.
Auf deren Seite kann man als Interessierter unter verschieden Rubriken nach aktuellen Veranstaltungen schauen. In Verbindung mit dem Freiwilligendienst aller Generationen (FDaG), zu dem der Verein Gemeinsam leben & lernen in Europa e.V. gerne alle Engagierten und Institutionen berät, kann ein Erstattung der jeweiligen Veranstaltungskosten beantragt werden. Voraussetzung ist die Teilnahme am Bundesprogramm des FDaG.
Neues Bundeskinderschutzgesetz beschlossen:
Notwendigkeit eines Führungszeugnisses beachten
Das Bundeskabinett hat das von der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Kristina Schröder, vorgelegte neue Bundeskinderschutzgesetz beschlossen. Das Gesetz steht für umfassenden, aktiven Kinderschutz und bringt sowohl Prävention als auch Intervention im Kinderschutz voran. Mit dem neuen Bundeskinder-schutzgesetz knüpfen wir ein starkes und dichtes Netz, um Kinder künftig besser vor Misshandlungen und Vernachlässigung zu schützen, erklärte hierzu die Bundesministerin
Die wichtigsten Punkte des Gesetzes sind:
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Verbindliche Standards in der Kinder- und Jugendhilfe
Verbindliche Standards wie etwa Leitlinien zur Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen müssen entwickelt, angewendet und regelmäßig überprüft werden. An die Umsetzung von Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung und -sicherung ist auch die Finanzierung aus öffentlichen Mitteln geknüpft. -
Verhinderung des "Jugendamts-Hopping"
Künftig ist sichergestellt, dass bei Umzug der Familie das neu zuständige Jugendamt die notwendigen Informationen vom bisher zuständigen Jugendamt bekommt, die es braucht, um das Kind wirksam zu schützen. -
Ausschluss einschlägig Vorbestrafter von Tätigkeiten in der Kinder- und Jugendhilfe
Alle hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der öffentlichen und freien Jugendhilfe müssen ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Für Ehrenamtliche vereinbaren die Träger die Vorlagepflicht des erweiterten Führungszeugnisses je nach Art, Dauer und Intensität des Kontakts zu Kindern und Jugendlichen. -
Regelung zum Hausbesuch
Der Hausbesuch soll zur Pflicht werden - sofern dadurch der wirksame Schutz des Kindes nicht in Frage gestellt ist und der Besuch fachlich erforderlich ist. -
Befugnisnorm für Berufsgeheimnisträger
Häufig sind es Ärzte oder andere sogenannte Berufsgeheimnisträger, für die eine Gefährdung des Kindes als erste erkennbar wird. Das neue Gesetz zeichnet einen rechtssicheren Weg, wie beispielsweise Ärzte das Jugendamt über Verdachtsfälle informieren können, ohne sich strafbar zu machen. Damit ist sicher gestellt, dass Berufsgeheimnisträger nicht durch ihre Schweigepflicht davon abgehalten werden, eine Mitteilung an das Jugendamt zu machen, wenn dies zum Schutz des Kindes erforderlich ist. Das schützt einerseits die Vertrauensbeziehung zwischen Arzt und Patient und schlägt andererseits die Brücke zum Jugendamt. -
Frühe Hilfen und verlässliche Netzwerke schon für werdende Eltern
Das Gesetz schafft die rechtliche Grundlage dafür, leicht zugängliche Hilfeangebote für Familien vor und nach der Geburt und in den ersten Lebensjahren des Kindes flächendeckend und auf einem hohen Niveau einzuführen und zu verstetigen. Alle wichtigen Akteure im Kinderschutz wie Jugendämter, Schulen, Gesundheitsämter, Krankenhäuser, Ärztinnen und Ärzte, Schwangerschaftsberatungsstellen und Polizei werden in einem Kooperationsnetzwerk zusammengeführt.
Nähere Informationen zum Führungszeugnis sowie zur Möglichkeit der Befreiung von der Gebühr erhalten Sie hier.
»kulturweit« - der internationale kulturelle Freiwilligendienst
2009 startete der internationale kulturelle Freiwilligendienst »kulturweit« für junge Menschen im Alter von 18 bis 26 Jahren. Er wird von der Deutschen UNESCO-Kommission durchgeführt und vom Auswärtigen Amt gefördert. Die Einsatzdauer beträgt 6 oder 12 Monate.
»kulturweit« ermöglicht Menschen aus Deutschland, sich freiwillig im Bereich der Kultur- und Bildungspolitik zu engagieren. Hierbei sind alle Freiwilligen finanziell umfangreich abgesichert - »kulturweit« steht somit allen jungen Menschen offen! Die Einsatzstellen befinden sich in Entwicklungsländern Afrikas, Asiens und Lateinamerikas sowie in Staaten Mittel- und Osteuropas.
Während ihres Einsatzes übernehmen die Freiwilligen vielfältige Aufgaben – von der Hausaufgabenbetreuung in der deutschen Auslandsschule in Kiew bis zum Eventmanagement in der Außenstelle des Deutschen Akademischen Ausland Dienstes in Rio de Janeiro. Weitere Informationen unter www.kulturweit.de
Fragen, die Freiwillige den Organisationen unbedingt stellen sollten, bevor sie sich engagieren
Die Mitarbeit von Freiwilligen ist für zahlreiche Vereine, Initiativen und Organisationen von unschätzbarer Bedeutung. Aber auch für Sie als Freiwilliger soll Ihr Engagement eine bereichernde Erfahrung sein. Um Ihnen dabei behilflich zu sein, haben wir für Sie einige Fragen zusammengestellt, die Sie dabei unterstützen, Ihre Aufgaben, Rechte und Pflichten als Freiwillige/r vorab mit der Organisation zu klären.
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Um welche Tätigkeit handelt es sich genau? Wie lange dauert die Einarbeitszeit?
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Wer arbeitet mich ein und begleitet mich, wie oft in welcher Form?
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Welche Arbeitszeiten gibt es und welche Aufgabenteilung gibt es?
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Wobei habe ich Mitsprachmöglichkeiten?
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Unterstützt man mich dort auch bei der Verwirklichung eigener Projektvorhaben?
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Welche Kosten für meinen Aufwand werden mir auf welche Weise erstattet?
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Hat die Organisation eine Haftpflicht bzw. Unfallversicherung für
Ehrenamtliche abgeschlossen?
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Welche Schulungs- und Fortbildungsmöglichkeiten bietet mir die Organisation
und wer trägt dafür die Kosten?
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Wird die Tätigkeit in Form eines Zeugnisses oder eines ähnlichen Nachweises bestätigt?